Terms and Conditions
Last updated: 29 July 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Leistungen der Nashua B.V. und der Nashua Cloud B.V. (gemeinsam Nashua, wir, uns oder unser), Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Niederlande, mit Sitz in Lichttoren 32, 5611 BJ Eindhoven, Niederlande, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer [KvK-Nummer] und mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer [BTW-Nummer]. Sie gelten für jeden Auftrag und für jede Nutzung der Nashua 360 Enterprise Platform, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit der Anforderung eines Angebots, dem Abschluss einer Vereinbarung oder der Nutzung unserer Leistungen akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.
1. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet: Kunde die Partei, die mit Nashua eine Vereinbarung schließt; Vereinbarung jede Vereinbarung zwischen Nashua und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen, einschließlich jedes Statement of Work, jeder Auftragsbestätigung oder jedes Abonnements; Leistungen die von Nashua erbrachten Beratungs-, Engineering-, Implementierungs-, Hosting-, Managed- und Plattformleistungen, einschließlich der Nashua 360 Enterprise Platform; Plattform die Nashua 360 Enterprise Platform sowie jedes Modul, jede Umgebung oder jede Funktion, die als deren Bestandteil bereitgestellt wird; Ergebnisse die Resultate, die Nashua im Rahmen einer Vereinbarung erstellt; und personenbezogene Daten das, was ihnen in der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (GDPR) an Bedeutung beigemessen wird.
2. Anwendbarkeit
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Vereinbarungen und Leistungen von Nashua und bilden einen wesentlichen Bestandteil jeder Vereinbarung. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, soweit sie schriftlich vereinbart wurden. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam, und die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.
3. Angebote und Zustandekommen der Vereinbarung
Alle Angebote sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, dreißig Tage gültig. Eine Vereinbarung kommt zustande, wenn Nashua einen Auftrag schriftlich bestätigt, wenn der Kunde ein Statement of Work oder eine Auftragsbestätigung unterzeichnet oder wenn Nashua auf Verlangen des Kunden mit der Ausführung beginnt. Beschreibungen, Schätzungen und Richtwerte für die Planung werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, stellen jedoch keine verbindlichen Zusagen dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
4. Leistungen
Nashua erbringt eine Kombination aus Beratungs-, Analyse-, Design-, Engineering-, Integrations-, Implementierungs-, Migrations-, Hosting-, Managed- und Plattformleistungen, wie in der jeweils geltenden Vereinbarung beschrieben. Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes, messbares Ergebnis vereinbart wurde, handelt es sich bei den Verpflichtungen von Nashua um Bemühensverpflichtungen (inspanningsverplichting), die mit der Sorgfalt erbracht werden, die von einer fachkundigen und kompetenten Person zu erwarten ist. Nashua kann angemessene Änderungen an der Art und Weise der Leistungserbringung vornehmen, sofern der vereinbarte Umfang und die vereinbarte Qualität nicht wesentlich gemindert werden.
5. Die Nashua 360 Enterprise Platform
Nutzt der Kunde die Plattform, so gewährt Nashua ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der vereinbarten Module und Umgebungen für die Dauer der Vereinbarung zu den eigenen geschäftlichen Zwecken des Kunden. Neue oder maßgeschneiderte Funktionen können innerhalb fester Architekturprinzipien und unter Qualitätssicherung zügig erstellt werden; solche Funktionen sind Bestandteil der Plattform, sofern nicht anders vereinbart. Nashua kann die Plattform aktualisieren, verbessern und weiterentwickeln und trägt in angemessenem Umfang dafür Sorge, dass die vereinbarte Funktionalität verfügbar bleibt. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Daten, die er auf der Plattform verarbeitet, sowie für die Nutzung der Plattform durch seine Nutzer verantwortlich.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig die Informationen, Zugänge, Systeme, Entscheidungen und das Personal zur Verfügung, die Nashua für die Erbringung der Leistungen billigerweise benötigt, und stellt sicher, dass seine Umgebung etwaige vereinbarte Voraussetzungen erfüllt. Entsteht durch mangelnde Mitwirkung des Kunden oder durch Informationen, die sich als unvollständig oder unrichtig erweisen, eine Verzögerung oder Mehrarbeit, so gehen die daraus resultierenden Kosten oder Umplanungen zulasten des Kunden. Der Kunde ist für die Führung angemessener Sicherungskopien seiner eigenen Daten verantwortlich, es sei denn, die Datensicherung ist ein vereinbarter Bestandteil der Leistungen.
7. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der Umsatzsteuer und der Kosten Dritter. Leistungen nach Aufwand werden zu den vereinbarten Sätzen abgerechnet; Abonnements und Festpreisleistungen werden gemäß der Vereinbarung abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, werden gesetzliche Handelszinsen nach Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie angemessene Beitreibungskosten fällig. Nashua kann die Sätze einmal pro Kalenderjahr entsprechend dem CBS-Verbraucherpreisindex und im Übrigen mit einer Frist von sechzig Tagen anpassen.
8. Laufzeit, Aussetzung und Kündigung
Die Vereinbarung läuft für die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich, wie darin festgelegt. Jede Partei kann bei einer wesentlichen Vertragsverletzung, die nicht innerhalb von dreißig Tagen nach schriftlicher Aufforderung behoben wird, kündigen, und jede Partei kann bei Insolvenz oder Zahlungseinstellung der anderen Partei mit sofortiger Wirkung kündigen. Nashua kann die Leistungen aussetzen, wenn sich der Kunde in wesentlichem Verzug befindet, einschließlich Nichtzahlung, nachdem der Kunde verwarnt wurde. Bei Beendigung bleiben aufgelaufene Entgelte zahlbar, und jede Partei gibt die vertraulichen Materialien der anderen zurück oder löscht sie, sofern nicht eine Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist.
9. Geistiges Eigentum
Alle Rechte des geistigen Eigentums an der Plattform, an den Methoden, Werkzeugen, Frameworks und vorbestehenden Materialien von Nashua sowie an generischen Bestandteilen der Ergebnisse verbleiben bei Nashua oder ihren Lizenzgebern. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der speziell für ihn erstellten Ergebnisse für seine eigenen internen Geschäftszwecke. Der Kunde behält alle Rechte an seinen eigenen Daten und Materialien. Keine Partei darf die Marken oder den Namen der anderen ohne vorherige schriftliche Zustimmung verwenden, mit der Ausnahme, dass Nashua den Kunden als Referenz nennen darf, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
10. Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt alle nicht öffentlichen Informationen der anderen, die sie im Zusammenhang mit der Vereinbarung erhält, vertraulich, verwendet sie ausschließlich für den Zweck der Vereinbarung und schützt sie mindestens mit der Sorgfalt, die sie auf ihre eigenen vertraulichen Informationen anwendet. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die ohne Verletzung öffentlich sind oder werden, die zuvor rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer zuständigen Behörde offengelegt werden müssen; in diesem Fall gibt die offenlegende Partei, soweit rechtlich zulässig, eine angemessene vorherige Mitteilung. Die Verpflichtung besteht nach Beendigung für fünf Jahre fort.
11. Datenschutz und Sicherheit
Nashua verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der GDPR, dem niederländischen GDPR-Durchführungsgesetz (UAVG) und ihrer Datenschutzerklärung. Soweit Nashua personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien den Nashua Auftragsverarbeitungsvertrag, der Bestandteil der Vereinbarung ist und diesen Bedingungen im Falle eines Widerspruchs in Datenschutzfragen vorgeht. Nashua unterhält ein dokumentiertes Informationssicherheitsprogramm, das an ISO/IEC 27001 und SOC 2 ausgerichtet ist, und berücksichtigt ihre Verpflichtungen aus dem Digital Operational Resilience Act (DORA) und der NIS2-Richtlinie in ihrer Umsetzung im niederländischen Recht.
12. Service Level und Support
Soweit ein Service Level Agreement gilt, sind darin Verfügbarkeit, Supportzeiten, Reaktions- und Lösungsziele sowie etwaige Servicegutschriften festgelegt. Geplante Wartungsarbeiten werden im Voraus angekündigt und so terminiert, dass Beeinträchtigungen begrenzt werden. In Ermangelung eines vereinbarten Service Levels leistet Nashua Support nach wirtschaftlich angemessenem Bemühen während der niederländischen Geschäftszeiten.
13. Gewährleistung
Nashua gewährleistet, dass die Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und Kompetenz erbracht werden und dass sie zu deren Erbringung berechtigt ist. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, werden die Leistungen und die Plattform ohne weitere ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen bereitgestellt, einschließlich einer etwaigen stillschweigenden Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck, die über das Vereinbarte hinausgeht. Open-Source- und Drittanbieterkomponenten werden unter ihren eigenen Lizenzen bereitgestellt.
14. Haftung
Die Gesamthaftung von Nashua aus oder im Zusammenhang mit einer Vereinbarung ist auf direkte Schäden beschränkt und, je Ereignis und insgesamt pro Vertragsjahr, auf die vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung in den zwölf Monaten vor dem Ereignis gezahlten Entgelte, mit einem in allen Fällen durch die Haftpflichtversicherung von Nashua gedeckten Höchstbetrag. Nashua haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Datenverlusts oder Betriebsunterbrechung. Diese Beschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit seitens der Geschäftsführung von Nashua oder soweit eine Beschränkung nach zwingendem Recht nicht zulässig ist. Jeder Anspruch erlischt zwölf Monate, nachdem der Kunde von dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder billigerweise hätte erlangen müssen.
15. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die durch höhere Gewalt verursacht wird, einschließlich Ausfällen von Telekommunikations- oder Energienetzen, Cyberangriffen trotz angemessener Maßnahmen, hoheitlichen Maßnahmen, Pandemien und Ausfällen von Lieferanten, auf die sich die Partei billigerweise verlassen hat. Während der höheren Gewalt werden die betroffenen Verpflichtungen ausgesetzt. Dauert die höhere Gewalt länger als sechzig Tage, so kann jede Partei den betroffenen Teil der Vereinbarung kündigen, ohne für die höhere Gewalt selbst zu haften.
16. Subunternehmer und Dritte
Nashua kann bei der Erbringung der Leistungen Subunternehmer und Unterauftragsverarbeiter einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich, als wäre es ihre eigene. Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten verarbeiten, gelten die Anforderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags. Produkte und Dienstleistungen Dritter unterliegen den Bedingungen ihrer jeweiligen Anbieter, die Nashua auf Anfrage zur Verfügung stellt.
17. Änderungen
Nashua kann diese Bedingungen ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird unter dieser Adresse veröffentlicht. Bei laufenden Vereinbarungen treten wesentliche Änderungen dreißig Tage nach Benachrichtigung in Kraft, und sofern der Kunde einer für ihn nachteiligen Änderung billigerweise widerspricht, werden die Parteien nach Treu und Glauben eine Lösung erörtern.
18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Bedingungen und alle Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Niederlande unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts des Bezirksgerichts Oost-Brabant (Rechtbank Oost-Brabant), Standort 's-Hertogenbosch, unterworfen, unbeschadet des Rechts jeder Partei, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.
19. Kontakt
Fragen zu diesen Bedingungen können an Nashua unter Lichttoren 32, 5611 BJ Eindhoven, Niederlande, oder per E-Mail an info@nashua.nl gerichtet werden.
